Veröffentlichungsdatum: 18/09/2025
Egal ob Sie von Port Adhoc Paimpol, Port Médoc, Port Adhoc Leucate, Port Napoléon, Port Adhoc Soubise oder Port Adhoc Bayonne Anglet ablegen – dieselbe Regel gilt: Es ist die Division 240, die im Detail festlegt, was Sie an Bord mitführen müssen. In diesem Artikel erklären wir die Grundprinzipien der Vorschriften und wie Sie diese einhalten können.
Division 240: die Referenzvorschrift für Freizeitskipper in Sicherheitsfragen
Was ist die Division 240 und für wen gilt sie?
Die Division 240 ist ein rechtlicher Text, der die Anforderungen an Sicherheitsausrüstung für Freizeitboote mit einer Länge unter 24 Metern, die privat genutzt werden, definiert. Sie gilt für Motorboote, Einrumpfsegelyachten, Katamarane oder Trimarane, Festrumpfschlauchboote und sogar für bestimmte Strandgeräte – Schlauchboote, Ruderboote, Kajaks usw. –, sobald sie eine gewisse Entfernung von der Küste zurücklegen.
💡 Wussten Sie schon?
Alle Freizeitskipper, die in Frankreich steuerlich ansässig sind und in französischen Hoheitsgewässern segeln, müssen diese Vorschriften einhalten – unabhängig davon, ob ihr Boot in Frankreich registriert ist oder nicht. Die Regel gilt ab dem Moment, in dem Sie französische Gewässer betreten, auch weit entfernt von der Küste. Selbst wenn Ihr Boot unter 24 Metern im Ausland registriert und in einem schwedischen oder niederländischen Hafen unseres Netzwerks vertäut ist, erfordert das Segeln in französischen Gewässern ebenfalls die Einhaltung der Division 240.
Das Prinzip der Fahrtzonen und Entfernung zu einem Schutzort
In Bezug auf die Sicherheitsausrüstung kategorisiert die Division 240 die Verpflichtungen der Freizeitskipper nach ihrer geplanten Fahrt. Genauer gesagt: nach der vorgesehenen Entfernung von der Küste mit ihrem Boot.
Je nachdem also, ob Sie näher oder weiter von einem „Schutzort“ entfernt segeln wollen, müssen Sie unterschiedliche Ausrüstung an Bord haben.
Ein Schutzort ist definiert als ein Ort, an dem Sie sich in Sicherheit bringen können – durch Ankern, Anlanden oder Anlegen – und von dem aus Sie ohne fremde Hilfe wieder ablegen können. Ein Schutzort kann ein Hafen, eine Bucht oder ein Strand sein … er muss jedoch die sichere Unterbringung des Bootes, der Besatzung und der Passagiere ermöglichen – unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen und der Eigenschaften Ihres Schiffes. Bevor Sie mit einem Motorboot oder einer Segelyacht lossegeln, ist es daher unerlässlich, die verschiedenen Schutzorte entlang Ihrer Route oder in der Nähe zu identifizieren!
In französischen Hoheitsgewässern sind die verschiedenen Zonen wie folgt definiert:
| Entfernung von einem Schutz | Name der Navigationszone |
|---|---|
| Weniger als 2 Seemeilen von einem Schutz entfernt | Basiszone |
| Von 2 bis 6 Seemeilen von einem Schutz entfernt | Küstenzone |
| Bis zu 60 Seemeilen | Halb-offshore-Zone |
| Über 60 Seemeilen hinaus | Offshore-Zone |
Das Prinzip der Division 240 ist einfach: Je weiter Sie sich von einem Schutzort entfernen, desto umfangreicher muss die von den Behörden geforderte Sicherheitsausrüstung sein. Diese Abstufung passt die Ausrüstung an die mit der Entfernung verbundenen Risiken und die notwendige Zeit zur Erreichung eines sicheren Ortes an.
💡 Gut zu wissen:
Das Boot selbst gilt als Schutzort für sein Beiboot. Wenn Sie mit Ihrem Beiboot unterwegs sind, ohne besondere Sicherheitsausrüstung, erlaubt Ihnen die Division 240, sich bis zu 300 Meter von Ihrem Boot zu entfernen.

Verpflichtende Sicherheitsausrüstung je nach Fahrt
Fahrt weniger als 2 Seemeilen von einem Schutzort: Basisausrüstung
Für kurze Ausflüge in der Nähe unserer Marinas ist die erforderliche Sicherheitsausrüstung relativ eingeschränkt.
Bis zu 2 Seemeilen von einem Schutzort müssen Sie lediglich folgende Grundausrüstung mitführen:
- Eine Rettungsweste pro Person, angepasst an Statur und Gewicht jedes Passagiers
- Ein optisches Signalgerät – zum Beispiel eine wasserdichte Taschenlampe
- Mobile Feuerlöscheinrichtungen – Feuerlöscher und Löschdecke gemäß Herstellerangaben
- Ein manuelles Lenzgerät – eine Schöpfkelle oder eine Pumpe, um Wasser im Havariefall abzupumpen
- Eine Schleppleine – eine Leine oder ein Tau
- Eine Ankerleine, die zu den Eigenschaften des Bootes passt
- Ein Gezeitenkalender
- Eine Nationalflagge
💡 Gut zu wissen:
Rettungswesten müssen CE-zertifiziert sein und je nach Fahrtzone einen Mindestauftrieb von 50, 100 oder 150 Newton bieten. Es kann sich um Schaumstoffwesten (empfohlen für Kinder unter 30 kg) oder automatische Modelle handeln.
Reiseziele weniger als 2 Meilen von einem Schutzort entfernt, ausgehend von unseren Yachthäfen
| Marina unserer Gruppe | Nahegelegene Küstenziele zum Entdecken |
|---|---|
| Port Adhoc Paimpol | Bretonische Küste, Île de Bréhat, Île Maudez |
| Port Adhoc Soubise | Mündung der Charente, Atlantikküste, Île Madame |
| Port Médoc | Gironde-Mündung |
| Port Adhoc Bayonne Anglet | Adour-Fluss |
| Port Adhoc Leucate | Mittelmeerküste |
| Port Napoléon | Mittelmeerküste |

Küstenfahrt (bis zu 6 Seemeilen): zusätzliche Ausrüstung
Um weiter von unseren Marinas entfernt und in Küstengewässern zu segeln, müssen Sie umfangreichere Ausrüstung mitführen.
In Küstenzonen schreibt die Vorschrift zusätzlich zur Basisausrüstung auf Motorbooten oder Segelyachten Folgendes vor:
- Eine Mann-über-Bord-Ortungs- und Rettungseinrichtung – Hufeisenboje oder Rettungsring
- 3 rote Handfackeln
- Einen Magnetkompass
- Aktuelle amtliche Seekarten (Papier oder digital)
- Die Internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
- Eine Beschreibung des Seezeichen-Systems
Reiseziele weniger als 2 Meilen von einem Schutzort entfernt, ausgehend von unseren Yachthäfen
| Marina unserer Gruppe | Küstenziele zum Entdecken |
|---|---|
| Port Adhoc Paimpol | Archipel der Sept-Îles |
| Port Adhoc Soubise | Atlantikküste bis zur Gironde-Mündung, Île de Ré, Île d’Aix, Île d’Oléron |
| Port Médoc | Atlantikküste nördlich von Royan, Île de Ré, Île d’Aix, Île d’Oléron |
| Port Adhoc Bayonne Anglet | Südliche Atlantikküste – Französisches und Spanisches Baskenland |
| Port Adhoc Leucate | Mittelmeerküste – Frankreich und Spanien |
| Port Napoléon | Mittelmeerküste |
Halbhohe See- und Hochseefahrt: Ausrüstung für das offene Meer
Für längere Überfahrten oder Hochseesegeln hängt die erforderliche Ausrüstung nach Division 240 erneut von der Fahrtzone ab: halbhohe See bis zu 60 Seemeilen von einem Schutzort und Hochsee darüber hinaus.
Die Ausrüstung umfasst alle Pflichtgegenstände der Küstenzone sowie zusätzlich:
- Ein zugelassenes Rettungsfloß, das zur Kapazität des Bootes passt
- Standortbestimmungsgeräte
- Ein Leuchtfeuerverzeichnis
- Ein Logbuch
- Ein Empfangsgerät für Wetterberichte
- Einen Sicherheitsgurt mit Lifeline pro Motorboot oder einen Gurt mit Lifeline pro Crewmitglied auf einer Segelyacht
- Einen normgerechten Erste-Hilfe-Kasten
- Ein nächtliches Ortungs- und Suchlichtgerät – z. B. ein Suchscheinwerfer
- Ein fest eingebautes UKW-Funkgerät
Ziele zwischen 6 und 60 Seemeilen Entfernung von einem Schutzort, von unseren Marinas aus
| Marina unserer Gruppe | Halbhohe Seeziele zum Entdecken |
|---|---|
| Port Adhoc Paimpol | Kanalinseln (Jersey, Guernsey, Sark, Alderney) |
| Port Adhoc Soubise | Île d’Yeu |
| Port Médoc | Île d’Yeu |
| Port Adhoc Bayonne Anglet | Biskaya (insbesondere zum Angeln) |
| Port Adhoc Leucate | Mittelmeer (insbesondere zum Angeln) |
| Port Napoléon | Mittelmeer (insbesondere zum Angeln) |
Für Fahrten über 60 Seemeilen hinaus müssen die Besatzungen außerdem eine Notfunkbake (EPIRB), die bei der AFNR registriert ist, sowie ein tragbares UKW-Gerät mitführen. Ein Satellitenkommunikationssystem wird ebenfalls empfohlen.
Ziele in mehr als 60 Seemeilen Entfernung von einem Schutzort, von unseren Marinas aus
| Marina unserer Gruppe | Hochseeziele zum Entdecken |
|---|---|
| Port Adhoc Paimpol | Der Ärmelkanal und die Nordsee, England, Irland, Schottland |
| Port Adhoc Soubise | Arcachon, der Atlantik und die Biskaya |
| Port Médoc | Die Biskaya und der Atlantik |
| Port Adhoc Bayonne Anglet | Die Biskaya und der Atlantik |
| Port Adhoc Leucate | Mittelmeerinseln: Balearen (Menorca, Mallorca, Ibiza), Korsika, Sardinien, Sizilien, Malta … |
| Port Napoléon | Ebenfalls Mittelmeerinseln |
💡 Gut zu wissen:
Von Port Médoc aus liegt Arcachon 75 Seemeilen entfernt. Da dieser Teil der Atlantikküste keine Schutzorte bietet, gilt dies als Hochseefahrt. Dasselbe gilt für die Route von Port Adhoc Bayonne nach Arcachon, wenn ein Zwischenstopp in Capbreton nicht möglich ist.

Kontrollen und Überprüfungen durch die See-Behörden
Sicherheitsausrüstungskontrollen auf See
In Frankreich werden Kontrollen auf See von der Maritimen Polizei, den Seebehörden oder dem Zoll durchgeführt. Jederzeit können Sie von einer dieser Behörden zur Kontrolle Ihrer Sicherheitsausrüstung angehalten werden.
Die Beamten überprüfen nicht nur das Vorhandensein der vorgeschriebenen Ausrüstung, sondern auch deren Zustand. Die Bestandteile des Erste-Hilfe-Kastens und pyrotechnische Geräte müssen stets gültig sein – ihre Verfallsdaten dürfen nicht überschritten sein.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Wenn Ihre Sicherheitsausrüstung fehlt oder nicht den Vorschriften entspricht, riskieren Sie ein Bußgeld der 4. Klasse mit der Verpflichtung, den Mangel zu beheben – oder im schlimmsten Fall die Stilllegung Ihres Bootes.
Denken Sie daran: In unseren Marinas in Paimpol, Soubise, Verdon-sur-Mer, Bayonne-Anglet, Leucate und Port-Saint-Louis-du-Rhône bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihr Boot korrekt auszurüsten und Ihre Geräte warten zu lassen.
Stellen Sie sicher, dass Sie regelkonform sind – und segeln Sie mit einem ruhigen Gewissen!
Bedenken Sie schließlich, dass die Division 240 jederzeit geändert werden kann. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Verpflichtungen vollständig erfüllen, informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen der Vorschriften.